Indachsysteme
Solardach aus einem Guss
Solardach mit Kollektoren, Solarstrommodulen und Dachflächenfenstern
Das Solardach verbindet modernste Technik mit einer formschönen Optik ganz in schwarz oder blau. Die Elemente bilden die Dachhaut und sind in 4 verschiedenen Höhen und 8 Standardbreiten lieferbar. Die Besonderheit an diesem System ist, dass die Solarkollektoren und PV-Module optisch aufeinander abgestimmt sind und deshalb ein harmonisches Gesamtbild ergeben. Dank der Vorfertigung in großen Formaten erfolgt die Montage rationell, wie von unseren Großflächenkollektoren gewohnt, per Kran.
Galaxy Indachsystem
Durch die Neuentwicklung der Dachkonstruktion ist es gelungen unter Verwendung des Galaxy Energy Dachsparrensystems und Galaxy Energy Standard PV-Modulen ein regendichtes Dach zu entwickeln, welches vollständig ohne zusätzliche Dachhaut und Eindeckungen wie Trapezblech, Eternit oder Ziegel auskommt.
Durch eine neuartige Sparrenkonstruktion können die Module direkt auf den Sparren geschraubt werden und ersetzen herkömmliche Eindeckungen vollständig. Der Ortgang wird als Blechverkleidung ausgeführt und bildet einen seitlichen Abschluss. Durch eine Lüftungsklappe am First wird eine Hinterlüftung der Module garantiert.
Durch die Verwendung von blauen oder schwarzen Modulen kann das Dach optisch verändert werden. Bei der Verwendung von transparenten Rückseitenfolien kann zusätzlich Licht in das Gebäude einfallen und macht Lichtkuppeln oder ähnliches unnötig.
Alle Module lassen sich einzeln auswechseln. Bei späteren Reparaturen muss nicht das gesamte Dach abgedeckt werden.
Steuerliche Behandlung von Indachanlagen
Die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben erörtert, dass dachintegrierte Photovoltaikanlagen (z.B. Solardach-steine, Solardachfolien oder Indach-Solarmodule) ertragsteuerlich - ebenso wie herkömmliche Aufdachanlagen - nicht als unselbständige Bestandteile des Gebäudes, sondern als selbständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandeln sind. Im Ergebnis heißt das, dass Indach- und Aufdach- Photovoltaik-anlagen nunmehr ertragsteuerlich gleich behandelt werden und mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren anzusetzen sind.
Das gilt unabhängig davon, ob die Anlagen im Zuge einer Neuerrichtung eines Gebäudes oder einer Sanierungsmaßnahme angeschafft bzw. hergestellt worden sind. Die AfA erfolgt nach §7 Abs 1 bis 3 EStG linear oder bei Anschaffung/Herstellung vor 2011 degressiv.